Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nutzer (Kunden bzw. Inserenten und Leser) von RheinMainAnzeiger.net. Betreiber der RheinMainAnzeiger.net ist die RheinMainAnzeiger Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (nachfolgend RheinMainAnzeiger genannt).
- RheinMainAnzeiger betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken (Anzeigen-Portal), in die natürliche und juristische Personen ("die Inserenten") kostenpflichtige Anzeigen (Stellenanzeigen, Stellengesuche, Geschäftsverbindungen, Immobilienanzeigen) und kostenlose Anzeigen einstellen können. Die Anzeigen der Inserenten können von Lesern über einfache Suchfunktionen gesucht und gefunden werden.
- Inserenten, die Anzeigen auf RheinMainAnzeiger.net veröffentlichen, erklären sich mit der Gültigkeit dieser AGB durch Markieren der Checkbox bei der Erstellung einer Anzeige ausdrücklich einverstanden. Ohne die Zustimmung zu den AGB können wir einen Anzeigenauftrag nicht annehmen. Die Gültigkeit etwaiger entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden / Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Schaltung von Werbebannern. Auch hierfür gelten diese AGB.
§ 2 Angebot von RheinMainAnzeiger
- RheinMainAnzeiger stellt unter der Internetadresse www.RheinMainAnzeiger.net eine technische Plattform zur Erstellung und Veröffentlichung von Anzeigen (Angebote und Gesuche, u.a. in den Kategorien Auto, Immobilien, Stellenangebote, Stellengesuche, Geschäftskontakte, Veranstaltungen, privater Kleinanzeigenmarkt und Kontakte aller Art) zur Verfügung.
- Der Inserent / Auftraggeber hat die Möglichkeit, Anzeigen in den jeweiligen Eingabemasken selbst direkt online einzugeben.
- Anzeigen können nur in dem durch die Benutzerführung vorgegebenen Umfang und zu den dort genannten Bedingungen aufgegeben werden.
- Die Laufzeit von Einzelanzeigen beträgt im Regelfall 4 Wochen und kann jederzeit verlängert werden. Immobilienanzeigen können eine längere Laufzeit aufweisen, näheres dazu ist auf den jeweiligen Eingabemasken veröffentlicht.
- Inserenten erhalten die Möglichkeit, den Inhalt ihrer Anzeigen jederzeit zu verändern.
- Besucher (Leser) können die auf RheinMainAnzeiger.net dargebotenen Anzeigen anhand von bestimmten Kriterien kostenlos durchsuchen und bei Interesse gegebenenfalls mit den Inserenten in Kontakt treten.
- Den Lesern ist bewußt, dass es sich bei den auf RheinMainAnzeiger.net bereitgestellten Informationen und Angeboten um Informationen und Angeboten von Dritten, den Inserenten, handelt. Eine Prüfung durch RheinMainAnzeiger, z. B. auf Richtigkeit, Wahrheit oder Legalität der Inhalte, findet nicht statt.
- RheinMainAnzeiger ist nach Beendigung der Anzeigenschaltung nicht verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige zu speichern oder anderweitig aufzubewahren.
- RheinMainAnzeiger behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit von Inhalten in der Datenbank räumlich und zeitlich, sowie der Anzahl nach zu begrenzen.
- RheinMainAnzeiger ist weder Bote noch Stellvertreter der Inserenten und ist an einem gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäft nicht beteiligt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Durch das Einstellen und Absenden der Inhalte für eine Anzeige in die RheinMainAnzeiger Datenbank erteilt der Inserent RheinMainAnzeiger einen Anzeigenauftrag über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Anzeigeninhalts in einer Datenbank des Anzeigenportals.
- Ein Anzeigenvertrag zwischen dem Inserenten und RheinMainAnzeiger kommt in der Regel dann zustande, wenn der Inserent nach Absenden des Anzeigenauftrags die daraufhin von RheinMainAnzeiger versandte Email-Rechnung für die Anzeige(n) als Bestätigung seines Anzeigenauftrags erhält.
- Der Inserent räumt RheinMainAnzeiger bei Vertragsschluß das einfache Recht ein, Anzeigen zur Erfüllung des Vertrags zu speichern (die Anzeige des Inserenten wird in der Datenbank bzw. dem Webserver von RheinMainAnzeiger gespeichert) und öffentlich zu verbreiten (Leser können Anzeigen von Inserenten im Internet auf den Seiten von RheinMainAnzeiger aufrufen).
§ 4 Verantwortlichkeit und Verpflichtungen des Inserenten, Inhalt der Anzeige
- Der Inserent hat die Möglichkeit, den Text seiner Anzeige direkt in dafür vorgesehene Eingabemaske zu schreiben oder von bestehenden Vorlagen zu kopieren. Der Inserent gestaltet seine Anzeige dadurch selbst und ist für mögliche Verzögerungen oder Beeinträchtigungen durch unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Informationen in der Anzeige selbst verantwortlich.
- Der Inserent trägt die ausschließliche Verantwortung für die Inhalte der Anzeigen, insbesondere auch dafür, dass die von ihm erstellten Anzeigen keine gesetzlichen Regelungen (Datenschutz, strafrechtliche Vorschriften, etc.) und / oder die Rechte Dritter verletzen und stellt RheinMainAnzeiger von allen Ansprüchen Dritter frei.
- RheinMainAnzeiger prüft keinerlei Inhalte (u.a. Texte, Angebote, Personendaten, Preise, Photos) auf Richtigkeit, Wahrheitsgehalt oder Rechtmäßigkeit. Inhalte werden weder redaktionell aufbereitet oder kommentiert noch moderiert. RheinMainAnzeiger schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Anzeigeninhalte gesetzlichen Bestimmungen genügen.
- Bei der Verwendung von Photos verpflichtet sich der Inserent, nur solche Fotos in die RheinMainAnzeiger Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Jeder Inhaber eines Werks, der Dateien in RheinMainAnzeiger.net einstellt, räumt damit RheinMainAnzeiger und damit den Lesern ein einfaches Nutzungsrecht ein.
- Der Inserent gestaltet eine mögliche Geschäftsbeziehung und den Geschäftsabschluß mit einem Leser seiner Anzeige (potentieller Vertragspartner), der auf seine Anzeige reagiert und geantwortet hat, selbst, und ist für die vollständige und richtige Informationen eines möglichen Vertragspartners und für das Ergebnis eines möglichen Geschäfts selbst verantwortlich.
- Das Einstellen von Inhalten durch den Inserenten im Namen von Dritten ohne deren vorherige, ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen in die Datenbank eingestellt werden.
- Der Inserent bzw. die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Autoanzeigen
Der Inserent ist zusätzlich verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insbesondere Datum der Erstzulassung und Kilometerstand) und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Dies gilt insbesondere für die eventuelle Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Austauschmotor und für nicht reparierte erhebliche Beschädigungen. Erhebliche Vorschäden, die bereits repariert wurden, sind anzugeben.
- Immobilienanzeigen
Die Inserenten verpflichten sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart sind die Mindestinformationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts anzugeben.
- Der Inserent ist verpflichtet, eine Anzeige nur in die dafür vorgesehene Anzeigenkategorie (Rubrik) einzustellen.
- Im Fall kostenloser Anzeigen sind Anzeigenduplikate nicht erlaubt.
- Gewerbliche Anbieter, also Anbieter, die eine Anzeige nicht für rein private Gelegenheitsgeschäfte, sondern zur Verfolgung nachhaltiger gewerblicher Tätigkeiten schalten, sind verpflichtet, in dieser Anzeige ein Impressum aufzunehmen, das den gesetzlichen Vorgaben entsprechend §5 Telemediengesetz genügt.
- Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift und die Email-Adresse, unter der der Inserent zu erreichen ist. Bei juristischen Personen ist des Weiteren erforderlich, zusätzlich die Rechtsform, unter der ein Inserent auftritt, den Vertretungsberechtigten, sowie, falls vorhanden, das Register und die Registernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer anzugeben. Weitere Angaben, beispielsweise die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, können erforderlich sein.
- Der gewerbliche Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Impressum den gesetzlichen Anforderungen genügt.
- Autohändler müssen sich als solche zu erkennen geben. Auf RheinMainAnzeiger.net kreuzen Händler deswegen das Feld "Händleranzeige" an.
- Autohändler, die neue Personenkraftwagen zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, haben dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen, entsprechend der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV).
- Gewerbliche Anzeigen haben bei Preisangaben - laut Preisangabenverordnung (PangV) - den tatsächlichen Bruttoendpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und sämtlicher Nebenkosten zu enthalten. Bei Autoanzeigen zählen hierzu zum Beispiel auch die Überführungskosten (§ 1 Abs. 1 PangV).
- Gewerbliche Immobilienanbieter und Vermittler haben zusätzlich die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes anzugeben. Dazu gehören u.a. die Höhe der Provision bei erfolgreicher Vermittlung.
- RheinMainAnzeiger unternimmt keine Überprüfung der vom gewerblichen Anbieter gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit und ist dazu auch nicht verpflichtet.
§ 6 Zusätzliche Bedingungen für den Kleinanzeigenmarkt und Mensch & More
- Der RheinMainAnzeiger Kleinanzeigenmarkt soll privaten Verbrauchern und Familien den leichten Verkauf oder günstigen Kauf gebrauchter Gegenstände und Sachen ermöglichen. Das Schalten von Anzeigen als reine Werbung für Webseiten, Portale oder Firmen ist nicht gestattet. Kleinanzeigen müssen einen konkreten Artikel, ein konkretes Thema bzw. Anliegen oder Veranstaltung enthalten. Die Beschreibung muß klar und konkret sein, sowohl in der Überschrift als auch im Anzeigentext.
- Anzeigenduplikate sind nicht erlaubt.
- Eine Kontaktaufnahme kann in allen Anzeigen über die anonyme Funktion "Kontakt aufnehmen" (Button) per Email erfolgen. Inserenten können jedoch nach eigenem Ermessen für eine schnelle Kontaktaufnahme zusätzlich ihre persönliche Telefonnummer angeben.
- Wer fremde Daten (Emails, Telefonnummern, Adressen) oder Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung in Anzeigen verwendet, muß mit rechtlichen Konsequenzen rechnen (siehe auch § 10)
- Inserenten haben zu beachten, dass es untersagt ist, bestimmte Artikel und Dienstleistungen anzubieten
- Nicht erlaubt sind
- - die Angabe einer URL (Webseitenadresse) oder eines Links
- - Gewerbliche Anzeigen
- - 0900-Nummern.
- - die Verwendung der Daten von Dritten
- - Gebührenpflichtige Telefondienste und Verweise auf kommerzielle Erotikwebseiten
- - Pornographische Anzeigen oder Anzeigen mit anstößigen Formulierungen
- - Kontaktanzeigen im Namen Dritter
- Anzeigen, die gegen die Regeln verstoßen, können ohne Vorwarnung gelöscht und die Inserenten vom zukünftigen Inserieren auf RheinMainAnzeiger ausgeschlossen werden (siehe §10 Abs.2)
§ 7 Laufzeit, Aktivierung
Verträge werden immer auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Der Inserent kann seine Anzeige jederzeit deaktivieren, bleibt in diesem Fall aber zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
Stellenanzeigen, Stellengesuche, Geschäftsbeziehungen
Es gilt eine Standardlaufzeit von 4 Wochen, die jeweils immer um 4 Wochen verlängert werden kann. Die Laufzeit beginnt am Tag der Freischaltung einer Anzeige durch RheinMainAnzeiger.
Immobilienanzeigen
Es gilt eine Standardlaufzeit von 4 Wochen, die jeweils immer um 4 Wochen verlängert werden kann. Die Laufzeit beginnt am Tag der Freischaltung einer Anzeige durch RheinMainAnzeiger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bestimmte Anzeigenpakete mit einer Laufzeit von 3 Monaten zu buchen.
Weitere Anzeigen eines frei geschalteten Anzeigenpakets lassen sich einfach und schnell veröffentlichen: vom Anzeigen-Cockpit aus; durch den Login für registrierte Inserenten; durch Anklicken des Buttons "Schritt 3" am Ende der Dateneingabe für die neue Anzeige, wenn man sich bereits eingeloggt hat und somit angemeldet ist.
Kostenlose Autoanzeigen, Kleinanzeigen, Mensch & More, Veranstaltungshinweise
Es gilt eine Standardlaufzeit von 4 Wochen, die jeweils immer um 4 Wochen verlängert werden kann. Für die Aktivierung erhält der Inserent nach der Bestellung einer Anzeige eine Email mit einem Aktivierungs-Link. Durch Klicken auf diesen Link wird die Anzeige durch den Inserenten selbst sofort veröffentlicht, die Laufzeit beginnt am Tag am Tag der Aktivierung.
Alle
Auch nach Veröffentlichung sind Änderungen im Anzeigentext einer Anzeige jederzeit möglich. Vor Ende der Laufzeit einer Anzeige bzw. dem Ende eines Anzeigenpakets erhalten Sie eine Erinnerungsemail mit einem bequemen Link "Anzeige verlängern".
§ 8 Preise und Abrechnung; Zeitpunkt der Veröffentlichung
- Für Anzeigen und Werbebanner gelten die in auf den Webseiten von RheinMainAnzeiger.net zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abrufbaren Preise.
- Preisänderungen werden durch Änderung der über das Internet abrufbaren Preisinformationen unter Angabe des Änderungszeitpunktes angekündigt.
- Die Abrechnung erfolgt im Regelfall durch Email-Rechnung.
- Die Zahlung des Anzeigenpreises erfolgt als Banküberweisung durch die Inserenten. Die Eingabe sensibler Kontendaten und Übertragung über das Internet an RheinMainAnzeiger oder einen externen Zahlungsprovider ist daher nicht erforderlich.
- Kostenpflichtige Anzeigen werden erst nach Zahlungseingang durch RheinMainAnzeiger frei geschaltet bzw. veröffentlicht. RheinMainAnzeiger bemüht sich, die Veröffentlichung unmittelbar, spätestens aber innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang durchzuführen.
- Inserenten von Stellenanzeigen und Immobilienpaketanzeigen erhalten auch eine Rechnung per Fax.
- Bei der Zahlung sind anzugeben: im Fall von Einzelanzeigen Rechnungsnummer, Titel und die Anzeigennummer. Im Fall von Immobilienpaketanzeigen die Rechnungsnummer und Titel und Anzeigennummer der ersten Anzeige des Anzeigenpakets.
§ 9 Registrierung und Anzeigen-Cockpit
- Kostenlose Anzeigen können ohne Registrierung aufgegeben werden.
- Für die Registrierung bei RheinMainAnzeiger verwendet der Inserent seine Email-Adresse als Benutzernamen und vergibt sich selbst ein Passwort. Dadurch wird ein Anzeigen-Cockpit ("Mein RMZ") zur Steuerung mehrerer Anzeigen eingerichtet. Über einen mit einem Passwort geschützten Zugang kann der Inserent alle seine Anzeigen jederzeit bearbeiten.
- Für die Bestellung von kostenpflichtigen Anzeigen ist eine vollständige Registrierung mit Adreßdaten erforderlich.
- Der Inserent ist dafür verantwortlich, dass das zum Benutzernamen (Email) gehörende Passwort keinem Dritten zugänglich ist. Der Inserent übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines Benutzernamens in Verbindung mit seinem Passwort vorgenommen werden.
- RheinMainAnzeiger schließt jegliche Haftung für Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkorrekten Verwendung des mit Passwort geschützten Logins des Inserenten aus.
§ 10 Mißbrauch und Rechtsverletzung
- Die Einstellung von Inhalten durch einen Inserenten im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen in die RheinMainAnzeiger-Datenbank eingestellt werden.
- Erhält RheinMainAnzeiger Kenntnis von unzulässigen Inhalten einer Anzeige bzw. etwaigen Rechtsverletzungen, dann ist RheinMainAnzeiger zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Anzeige unverzüglich und ohne jegliche Prüfung nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden zu löschen.
- Eine Meldung einer möglichen Rechtsverletzung hat schriftlich an RheinMainAnzeiger zu erfolgen, wobei nur der Inhaber eines Rechts, gegen das verstoßen wird, eine solche Meldung vornehmen kann. Dabei sind zu nennen: vollständiger Name und Anschrift; der Grund für die Meldung; Angaben zum Werk oder Recht, das verletzt wurde und ein Nachweis über die Inhaberschaft; eine Kopie der betreffenden Anzeige.
- Wer mißbräuchlich handelt oder ohne Erlaubnis die Adresse, Telefonnummer oder sogar Namen von Dritten in Anzeigen verwendet, bleibt nicht mehr anonym, sondern kann über seine Email-Adresse und die IP-Adresse des Computers durch Behörden jederzeit identifiziert werden.
§ 11 Datenschutz
Die vom Inserenten bei der Anzeigenbestellung oder bei der Registrierung angegebenen Daten (Email) werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Email-Adressen, Namen und Adreßdaten, z. B. zu Werbezwecken an andere Medien, findet NICHT statt.
§ 12 Freistellung
Der Inserent verpflichtet sich, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen.
Der Inserent stellt RheinMainAnzeiger von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch ein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der RheinMainAnzeiger.net Website durch den Inserenten gegen RheinMainAnzeiger geltend machen. Der Inserent übernimmt sämtliche Kosten, die RheinMainAnzeiger in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich aller Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Inserenten zu vertreten ist.
§ 13 Gewährleistung
- Stehen den Inserenten Anzeigen gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, so ist RheinMainAnzeiger zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt dadurch, dass die Anzeigendauer für die betreffende Anzeige verlängert wird.
- Die Möglichkeit, Anzeigen aufzugeben, bietet RheinMainAnzeiger unter Einbeziehung allgemein verfügbarer und zugänglicher Telekommunikationsnetze und -dienste an. RheinMainAnzeiger steht dafür ein, dass das Anzeigenportal grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. In Fällen höherer Gewalt ist RheinMainAnzeiger jedoch von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere der Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Leitungsstörungen und sonstige technische Störungen, auch bei Unterauftragnehmern und Unterlieferanten. Zu diesen Ereignissen zählen auch rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Maßnahmen. Ansprüche ergeben sich für Inserenten bei nicht durch von RheinMainAnzeiger zu verantwortenden Ausfällen nicht.
§ 14 Haftungsbeschränkung
- Gegenüber Unternehmen haftet RheinMainAnzeiger für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit RheinMainAnzeiger seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RheinMainAnzeiger für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Verbrauchern haftet RheinMainAnzeiger nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von RheinMainAnzeiger zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet RheinMainAnzeiger jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von RheinMainAnzeiger der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von RheinMainAnzeiger.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch RheinMainAnzeiger und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 15 Widerrufsbelehrung
Soweit Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu
- Für den Fall, dass der Inserent Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, wird dieser darüber belehrt, dass er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Der Widerruf ist auf jedem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Postkarte oder Telefax) zu richten an
- RheinMainAnzeiger Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Südring 2,
63110 Rodgau, Fax: 03212 - 666 4888
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
- Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
- Das Widerrufsrecht erlischt nach § 312d Absatz 3 BGB vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Rodgau. Gerichtsstand für alle Leistungen aus mit RMZ abgeschlossenen Verträgen ist Seligenstadt, sofern es sich bei dem Inserenten um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt.
- Für Inserenten, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Inserenten. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Seligenstadt.
§ 17 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
RheinMainAnzeiger behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei dies unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen erfolgt. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den Webseiten von RheinMainAnzeiger.
Geänderte Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, falls ein Inserent / Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung widerspricht.
§ 18 Urheberrecht
Es besteht bei RheinMainAnzeiger ein Urheberrecht an den Datenbankwerken in seiner Gesamtheit (gem. § 4 Abs. 2 Urhebergesetz), nicht jedoch an den eingestellten Werken und Dateien (Inhalte, Photos). Das Urheberrecht an den Inhalten steht den jeweiligen Inhabern zu.
§ 19 Rechtswirksamkeit der AGB
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 28. August 2009